Prüfzeichen Brennstoffzellensysteme Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Geltungsbereich

Bewertet und zertifiziert werden Brennstoffzellen und -systeme, als Druckgeräte und Baugruppen, die der EU-Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie) unterliegen, mit Überwachung durch die Zertifizierungsstelle. Eingeschlossen, aber nicht ausschließlich, handelt es sich dabei um stationäre Kraftanlagen, mobile Anlagen und tragbare Kleinanlagen.

Prüfgrundlage

Prüfgrundlage sind die relevanten Anforderungen der Richtlinie 2014/68/EU Anhang III an die Baumusterprüfung. Zur Konkretisierung dieser Anforderungen werden produkt- und systemspezifische Normen und Prüfprogramme herangezogen, z. B. die Normenreihe IEC 62282ff (VDE 0130ff) "Brennstoffzelltechnologien" oder die ECE-Draft-Regulations für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.

Erklärung von Aussagen, die Bestandteil des Prüfzeichens sind:

  • Piktogramm S: Das Piktogramm bestätigt, dass das Produkt oder die Anlage die grundlegenden technischen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Es kann bei Prüfzeichen für die erfolgreiche Prüfung eines Produktes vor Inbetriebnahme, oder für eine erfolgte wiederkehrende Inspektion eines Produktes oder einer Anlage in der Gebrauchsphase enthalten sein.
  • Sicherheit geprüft/Sicherheit/Safety tested/Safety approved: Die Aussage "Sicherheit geprüft" oder "Sicherheit" bestätigt, dass ein Produkt, eine Komponente oder eine Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung oder Inspektion die grundlegenden technischen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
  • Produktion überwacht/Production monitored: Die Aussage bestätigt, dass für die Vergabe des Prüfzeichens eine erstmalige und regelmäßige Überprüfung der Produktions- bzw. Fertigungsstätten erfolgreich durchgeführt wurde und der Überwachung unterliegt. Je nach Produkt und Prüfzeichen können auch Muster aus der Fertigung oder vom Markt für weitergehende Laborprüfungen entnommen werden.

Next steps

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