Gesamtpreis (Brutto)
inkl. 119,32 € MwSt.
Preisdetails ausblenden Preisdetails einblenden
Inhaltsvorschau
Der Laserschutzbeauftragte hat für den sicheren Betrieb der Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen zu sorgen. Nach § 5 OStrV und TROS Laserstrahlung (aktueller Stand: November 2018) muss jedes Unternehmen, welches Lasereinrichtungen (ab Laserklasse 3) einsetzt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Dieses Seminar befähigt Sie zur Wahrnehmung der Funktion des Laserschutzbeauftragten bei Anwendungen von Lasereinrichtungen in den Anwendungsfeldern Kosmetik, Vermessungstechnik (einschließlich bis Laserklasse 3B) und Showlaser auf Grundlage der Vorgaben der TROS Laserstrahlung.Gesamtpreis (Brutto)
inkl. 119,32 € MwSt.
Preisdetails ausblenden Preisdetails einblenden
Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
- Prinzip und Eigenschaften eines Lasers
- Expositionsdauer und deren Grenzwerte
- Laserklassen und deren Bedeutung
- Biologische Wirkung von Laserstrahlung
- Gefährdungen des Auges und der Haut
- Indirekte Auswirkung der Laserstrahlung
- Lasersicherheit und -schutz
- Substitutionelle, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip)
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
- Der Laserschutzbeauftragte (LSB)
- Bestellung, Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
- Checklisten, Dokumentation
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke
- Praxis Lasersicherheit: Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
- Prüfung
Dauer
1 TagTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
- Zu bestellende Laserschutzbeauftragte in der Vermessungstechnik
- Zu bestellende Laserschutzbeauftragte in Kosmetikstudios
- Zu bestellende Laserschutzbeauftragte für Bühnen- oder Showlaser
Voraussetzung
Sie verfügen über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre) oder verfügen über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung (TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 (1)).Abschluss
Zertifikat der TÜV SÜD AkademieHinweis
- Die erfolgreiche Absolvierung von 8 Unterrichtseinheiten und der entsprechenden Prüfung berechtigt Sie zur Wahrnehmung der Funktion des Laserschutzbeauftragten für Anwendungen jeweils in den Bereichen Kosmetik, Vermessungstechnik und Showlaser. Wenn Sie mit unterschiedlichen oder anderen Laseranwendungen arbeiten, z. B. in der Industrie oder Medizin, qualifizieren wir Sie im Seminar Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS für allgemeine Laseranwendungen (Seminarnummer 4612127).
- Bitte beachten Sie die NiSV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) für besondere Fachkundeanforderungen im kosmetischen und medizinischen Bereich.
Ihr Nutzen
- Sie wissen, welche Anforderungen an den Laserschutzbeauftragten gestellt werden.
- Der sichere Umgang mit Laserstrahlung ist Ihnen als Laserschutzbeauftragter vertraut.
- Sie können häufigen Gefahrenquellen im Umgang mit Laserstrahlung sicher vorbeugen.